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Adoptionen

Bei einer Adoption erfolgt die Aufnahme eines Kindes in eine neue Familie mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Dabei werden die Rechtsbeziehungen zur Herkunftsfamilie vollständig beendet. Im Adoptionsvermittlungsgesetz ist u. a. das Verfahren geregelt, wie Eltern für Kinder gesucht und die Voraussetzungen für eine Adoption in einem intensiven Überprüfungsverfahren nach den Bedürfnissen des Kindes, der Herkunftsfamilie und der neuen Familie durch das städtische Jugendamt abgeklärt werden.
Zu den Aufgaben des Jugendamts gehören auch die Beratung und Betreuung von Müttern, die ihr Kind zur Adoption freigeben wollen.
Die für Sie zuständige Ansprechperson können Sie unter der Telefonnummer 07721 82-2221 erfragen.