Amtspflegschaft
Amtspfleger werden vom Vormundschaftsgericht bestellt, um bestimmte Angelegenheiten für das Kind zu regeln (Ergänzungspflegschaft), wenn die Eltern sich zum Beispiel in einem Interessenkonflikt befinden.
Für folgende Bereiche kann ein Ergänzungspfleger bestellt werden:
- Vermögensverwaltung
- Aussagegenehmigungen
- Anfechtung der Vaterschaft
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Gesundheitsfürsorge etc.
Weitere Infos erhalten Sie unter der Telefonnummer 07721 82-2149.

