Begleiteter Umgang
Ein begleiteter Umgang kommt dann in Betracht, wenn der Schutz des Kindes während des Umgangs mit dem umgangsberechtigten Elternteil nicht gewährleistet werden kann.
Eine dritte Person ist während des Umgangs anwesend und achtet darauf, dass der Schutz des Kindes gewahrt bleibt.
Die für Sie zuständige Ansprechperson können Sie unter der Telefonnummer 07721 82-2221 erfragen.
